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Steuern und Recht für Existenzgründer und Ich-AGs

In dieser Rubrik finden Sie Infos zu steuerlichen und rechtlichen Fragen rund um das Thema Existenzgründung.

Umsatzsteuer und Vorsteuer

Mit einem Antrag auf Ist-Versteuerung Liquidität gewinnen

Steuerlich stehen häufig Fragen nach der Umsatzsteuer und Vorsteuer im Mittelpunkt. So ist die Umsatzsteuer bereits mit Ausführung der Leistung entstanden, obwohl noch keine Bezahlung erfolgte. Es ist also Geld an das Finanzamt zu zahlen, das noch nicht zugeflossen ist. Hierdurch können Liquiditätslücken entstehen. Junge Unternehmen können bei vorliegen bestimmter Voraussetzungen mit einem Antrag auf Ist-Versteuerung an Liquidität gewinnen, denn die Umsatzsteuer wird bei der Ist-Versteuerung erst für den Zeitraum dem Finanzamt gemeldet, in dem die Rechnung vom Kunden bezahlt wurde.

Kleinunternehmerregelung nicht immer vorteilhaft

Oft verschenken Existenzgründer Geld, weil sie als sogenannter Kleinunternehmer starten und Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis erstellen. Übersehen wird dabei, daß bei eingehenden Rechnungen in diesem Fall keine Vorsteuer vom Finanzamt gefordert werden kann. Bei der Anschaffung eines neuen Kraftfahrzeuges würde diese Ersparnis bereits mehrere tausend Euro betragen.

Ansparabschreibung

Von besonderer Bedeutung ist die Ansparabschreibung oder auch Ansparafa genannt. Mit ihr können Existenzgründer im Jahr der Betriebsgründung und in den fünf folgenden Jahren Rücklagen für die Anschaffung neuer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einen Gesamtbetrag von 307.000 € bilden. Somit ist es möglich, den Gewinn in den ersten Jahren zu verringern und keine oder weniger Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer zahlen zu müssen. Die Rücklage wird im Jahr der Anschaffung, die bis zum zehnten Jahr nach der Gründung möglich ist, gewinnerhöhend aufgelöst. Im Gegenzuge können dafür Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden. Sollten die Wirtschaftsgüter bis zum zehnten Jahr nach der Gründung nicht angeschafft werden, ist spätestens in diesem Jahr die Rücklage gewinnerhöhend aufzulösen.

Rechtsform

Bei den Rechtsformen stehen für einen Existenzgründer mehrere Möglichkeiten offen. Allerdings geht es meistens nur um die Entscheidung, entweder eine GmbH zu gründen oder eine Einzelfirma zu eröffnen. Andere Rechtsformen wie eine GmbH & Co. oder eine Ltd. nach englischem Recht sind nur bei besonders gelagerten Fällen zu empfehlen.

Jede Rechtsform hat ihre Vor- und Nachteile. Eine GmbH ist sinnvoll, wenn hohe Haftungsrisiken drohen. Schäden, verursacht zum Beispiel durch fehlerhafte Software , können schnell einen siebenstelligen Betrag erreichen. Bei der GmbH wird zwar die Einzahlung eines Stammkapitals von mindestens 25.000,00 € verlangt, dieses steht nach der Einzahlung der GmbH aber wieder zur Verfügung und damit könnte z.B. ein Firmenwagen angeschafft werden. Hat eine GmbH mindestens zwei Gesellschafter , braucht nur die Hälfte vom Mindeststammkapital eingezahlt zu werden, also 12.500,00 €.

Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, können Sie hier Kontakt mit mir aufnehmen.

Ich fertige Ihnen auch eine Stellungnahme für das Arbeitsamt, um Zuschüsse als Existenzgründer oder Ich-AG zu erhalten.

 
     
Am Anger 4 * D-93180 Deuerling * Tel. : 09404 5979 * Fax : 0904 952904 kanzlei@ra-loechel.de