Markenrecht im Internet |
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Markenschutz und InternetrechtFür den erfolgreichen Vertrieb einer Ware oder Dienstleistung wird es immer wichtiger, diese durch eine Marke bekannt zu machen. Das Internet gewinnt dabei als Teil der neuen Medien eine immer wichtigere Rolle. Durch E-Commerce ist es möglich, Waren oder Dienstleistungen rund um den Globus anzubieten. Die Kunden haben die Möglichkeit, in Foren diese Produkte zu bewerten. Bei der Einführung einer neuen Marke besteht aber die Gefahr, ein bereits bestehendes Markenrecht zu verletzen und dadurch eine Abmahnung zu riskieren. Der Inhaber von einem Markenrecht möchte dagegen seine Marke umfassend schützen und könnte mit einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gegen einen vermeintlichen Verletzer vorgehen und Schadensersatz verlangen. Auch durch die Verwendung einer Domain können markenrechtliche Ansprüche verletzt werden. Die Wahl einer Domain wird zudem durch das Urheberrecht, Namensrecht und Wettbewerbsrecht beschränkt. Es empfiehlt sich daher, wenn eine Ware oder Dienstleistung durch eine schlagkräftige Bezeichnung bekannter gemacht werden soll, eine Markenrecherche durchzuführen. Eine Suche auf den Internetseiten des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) reicht dazu nicht aus, denn Markenschutz entsteht auch durch die Benutzung einer Marke im Geschäftsverkehr. Mehr Informationen und KontaktWenn Sie mehr über das Markenrecht erfahren wollen, Ihre Marke verletzt wurde, Sie abgemahnt wurden oder ich für Sie eine Markenrecherche durchführen oder eine Marke beim DPMA oder dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante (Spanien) anmelden soll, können Sie hier Kontakt mit mir aufnehmen. |
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Am Anger 4 * D-93180 Deuerling * Tel. : 09404 5979 * Fax : 0904 952904 kanzlei@ra-loechel.de |
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