Rechtsanwalt für das Internetrecht und Datenschutz in Unternehmen

Datenschutz in Internetfirmen

Betriebliche Datenschutzbeauftragte sind Pflicht.

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz sind alle Unternehmen, die mehr als vier Mitarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragen zu bestellen.

Dieser kann auch ein externer Beauftragter, z.B. ein Rechtsanwalt sein.

Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, können Sie hier Kontakt mit mir aufnehmen.

Ich betrachte Datenschutz nicht nur als bürokratische Pflicht, sondern als Möglichkeit, Ihrem Unternehmen Wettbewerbsvorteile zu verschaffen und Vertrauen bei Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern und Banken zu erhöhen.

Bei Interesse maile ich Ihnen gerne eine kurze Einführung in den Datenschutz.


aktuelles

home

datenschutz

markenrecht

unternehmens-
gründung

kontakt

impressum


 
   
     
Am Anger 4 * D-93180 Deuerling * Tel. : 09404 5979 * Fax: 0904 952904 kanzlei@ra-loechel.de